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Akkreditierte Übersetzung
Was versteht man unter einer akkreditierten Übersetzung?
Eine akkreditierte Übersetzung wird von einem bei der Botschaft eines gewissen Landes angestellten Fachmann angefertigt. Solcher Fachmann wird als akkreditierter Übersetzer bezeichnet.
Ein akkreditierter Botschaftsübersetzer ist ein Übersetzer, der für Vertretung eines Landes im anderen Land zuständig ist, bei einer Botschaft eine gewisse Akkreditierung unterzogen hat, über erforderliche Kenntnisse verfügt, einen notwendigen Ausbildungsnachweis besitzt und allen Forderungen der Botschaft entspricht.
Ein akkreditierter Übersetzer vertritt die Botschaft eines fremden Staates, deswegen muss er fehlerfrei und gemäß allen Forderungen und Qualitätsstandards der jeweiligen Botschaft in der Ukraine übersetzen.
Welche Länder bedürfen eines akkreditierten Dolmetschers?
Nicht alle Länder benötigen akkreditierte Übersetzung. Diese Übersetzung kann durch einen bei den Botschaften
- Italiens
- Spaniens
angestellten akkreditierten Übersetzer ausgeführt werden.
Die Prozedur einer akkreditierten Übersetzung für Italien und Spanien stellt dar:
- Apostillierung von Dokumenten
- Übersetzung von einem akkreditierten Übersetzer
- Beglaubigung der Übersetzung mit dem konsularischen Siegel
Forderungen zur Dokumentenausfertigung bei den Botschaften der Französischen und Tschechischen Republiken:
- Apostillierung von Dokumenten
- Übersetzung von einem vereidigten Botschaftsübersetzer
Wofür braucht man eine akkreditierte Übersetzung?
Die von einem akkreditierten Übersetzer ausgeführte Übersetzung wird immer mit dem Siegel des entsprechenden Konsulats bekräftigt. In diesem Fall wird die Unterschrift des akkreditierten Übersetzers mit dem Botschaftssiegel beglaubigt. Solche Übersetzung und Bekräftigung mit konsularischem Siegel ist dafür erforderlich, damit das in der Ukraine ausgestellte Dokument in den oben angeführten Ländern als rechtmäßig gilt.
Bei der Ausfertigung und Vorbereitung von Dokumenten zum Gebrauch in einem fremden Staat muss die Originalurkunde bzw. deren notariell beglaubigte Abschrift ursprünglich mit einem Apostille-Stempel versehen werden. Nur ein durch Apostille legalisiertes Dokument kann zur weiteren akkreditierten Übersetzung und Bekräftigung mit dem Botschaftssiegel angenommen werden.
Eine doppelte Apostille oder eine Apostille + eine akkreditierte Übersetzung mit dem konsularischen Siegel?
Es gibt mehrere Verfahren zur Dokumentenausfertigung für Spanien und Italien:
- Apostillierung der Originalurkunde bzw. derer notariell beglaubigten Abschrift, die notariell beglaubigte Übersetzung der Urkunde und Apostillierung.
- Apostillierung der Originalurkunde bzw. derer notariell beglaubigten Abschrift und Bekräftigung der von einem akkreditierten Übersetzer ausgeführten Übersetzung mit dem konsularischen Siegel.
Beide Prozeduren sind absolut rechtsgültig. Deswegen sollte man bei der Vorbereitung von Dokumenten für Spanien und Italien genauen Einreichungsweg und die bevorzugte Prozedur präzisieren.
Es gibt auch die anderen Länder, deren Botschaften über keinen akkreditierten Übersetzer verfügen, daher haben sie ein eindeutiges Verfahren: Apostillierung, notarielle Beglaubigung der Übersetzung, Apostillierung der Übersetzung.
Es gibt die Länder, die ausschließlich eine oder doppelte Apostille fordern. Das sind Besonderheiten der Urkundenlegalisierung und –Apostillierung jedes einzelnen Landes.