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Übersetzung von Geburts-, Heiratsurkunden und anderen, durch das Standesamt ausgestellten Urkunden

Die durch das Standesamt ausgestellten Dokumente werden für Preisbestimmung in 2 Gruppen unterteilt:

1. Durch das Standesamt ausgestellte Standarddokumente.

Der Preis für die Übersetzung wird pro Dokument gerechnet:

  • Geburtsurkunde;
  • Vor- oder Nachnamensänderungsurkunde;
  • Scheidungsurkunde;
  • Heiratsurkunde;
  • Sterbeurkunde.

2. Durch das Standesamt ausgestellte spezielle Dokumente.

Der Preis für die Übersetzung solcher Dokumente wird zeichenseriell berechnet (1 Standard Seite Übersetzung entspricht 1800 Zeichen Übersetzung inklusive Leerzeichen):

  • Geburtsurkunde mit Apostille/ amtlicher Beglaubigung;
  • Heiratsurkunde mit Apostille/ amtlicher Beglaubigung;
  • Vor- oder Nachnamensänderungsurkunde mit Apostille/ amtlicher Beglaubigung;
  • Scheidungsurkunde mit Apostille/ amtlicher Beglaubigung;
  • Sterbeurkunde mit Apostille/ amtlicher Beglaubigung;
  • Auszug aus dem Register über Bestätigung des vorehelichen Namens;
  • Auszug aus dem Register über Anmeldung der Geburt;
  • Auszug aus dem Register über Anmeldung des Todes;
  • Auszug aus dem Register über Eintragung der Änderungen, Ergänzungen.

Bei Übersetzungen, durch das Standesamt ausgestellten Dokumente MUSS der Kunde die Schreibweise des Vor- und Nachnamens angeben, sonst werden sie in der Übersetzung in Befolgung der geltenden in der Ukraine Regeln für Transliteration geschrieben.

Die beglaubigte Übersetzung der Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunde und der anderen durch das Standesamt ausgestellten Dokumente von/in eine Fremdsprache dauert 1-2 Arbeitstage.

Außerdem kann die Übersetzung der Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunde in die Fremdsprache mit anderen Dienstleistungen ergänzt werden:

  • Beglaubigung der Übersetzung mit dem Siegel des Büros;
  • Notarielle Beglaubigung der Übersetzung;
  • Apostillierung der Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunde (grundsätzlich wird das Originaldokument obligatorisch apostilliert, aber wenn gewünscht, kann eine weitere Apostille an der beglaubigten Übersetzung angebracht werden);
  • Amtliche Beglaubigung/Legalisierung der Geburts-*, Heirats-, Scheidungs-, und Sterbeurkunde (Originalurkunden werden amtlich beglaubigt/legalisiert);

Eine Übersetzung der Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Vor- oder Nachnamensänderungsurkunde wird benötigt für:

  • Für die Beantragung eines Visums für Großbritannien und Irland;
  • Eheschließung mit einem Ausländer in Ländern, wo eine konsularische Legalisierung nötig ist. Zum Beispiel in den VAE, Saudarabien, Ägypten usw.
  • Eheschließung mit einem Ausländer in Ländern, wo eine Apostillierungder Originalurkunde nötig ist. Wie z.B. in Österreich, Deutschland, Frankreich, Israel, Türkei, Tunesien, in den Niederlanden, Belgien, Italien, Spanien usw.

In den meisten Staaten werden die durch das Standesamt, vor dem Jahr 1991, ausgestellten Urkunden alter Art nicht akzeptiert. In diesem Fall ist es notwendig, eine neue Ausfertigung anzufordern. Unser Büro kann Sie bei der Beantragung dieser neuen Ausfertigung von Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunde, Auszüge aus dem Register usw. in der Ukraine unterstützen.

*WICHTIG: zur Legalisierung von Urkunden ist es erforderlich, diese Urkunden durch die territoriale Hauptverwaltung für Justiz des Gebietes, wo diese Urkunden ausgestellt worden ist, (wenn eine Urkunde z.B. in Browary ausgestellt wurde, muss sie durch die territoriale Hauptverwaltung für Justiz des Gebietes Kyjiw beglaubigt werden), zu beglaubigen.

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